Genossenschaft

GEWO Reutlingen


Genossenschaft was bedeutet das?

Wir werden für unser Wohnprojekt die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft wählen, um unser Wohnprojekt gemeinschaftlich zu entwickeln und zu realisieren.

Jedes Mitglied erwirbt beim Eintritt Anteile an der Genossenschaft. Damit ist man MiteigentümerIn des gesamten Genossenschaftsvermögens und stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung. Dabei gilt: Eine Stimme pro Mitglied – unabhängig von der Zahl der Genossenschaftsanteile. Diese Einlage bleibt Eigentum des Mitglieds und wird bei einem eventuellen Austritt nach einer Wrtezeit wieder ausbezahlt.

Als Genossenschaftsmitglied ist man nicht Eigentümer einer einzelnen Wohnung. Die Wohnungen der Genossenschaft stehen bei entsprechender Verfügbarkeit grundsätzlich nur Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung. Wer eine Genossenschaftswohnung nutzen möchte, muss zusätzlich zum Pflichtanteil zusätzliche Anteile erwerben, deren Anzahl sich nach der Größe der Wohnung richtet. Im Unterschied zum freien Wohnungsmarkt bleiben die Nutzungsentgelte in Genossenschaftswohnungen dauerhaft niedrig, da die Genossenschaftshäuser der Spekulation entzogen sind.

Mitglied der Genossenschaft und damit Anteilseigner kann auch werden, wer kein oder noch kein Wohninteresse hat. Eine eingetragene Genossenschaft ist eine sichere Geldanlage. Sie wird vom Genossenschaftsverband regelmäßig auf sachgerechte Geschäftsführung und Mittelverwendung geprüft.


Inklusives Wohnprojekt- was ist das?

Menschen, die eine Assistenz benötigen, haben im Projekt der „GeWo“ die Möglichkeit selbstbestimmt miteinander und gemeinsam mit Menschen ohne Handicap zu wohnen

Das Projekt der „GeWo“ stellt eine Voraussetzung für eine gelingende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar. Hierzu möchten wir unseren Beitrag leisten.

Unser Konzept beinhaltet eine inklusive Wohngemeinschaft und Wohnraum für Menschen mit Handicap. Unser Angebot richtet sich an Menschen mit verschiedenen Handicaps und/ oder Assistenzbedarf.

Alle Räume im gesamten Gebäude sollen barrierefrei und pflegegerecht ausgestattet werden. Unsere BewohnerInnen können selbst entscheiden, in welcher Wohnform und mit welchen MitbewohnerInnen sie leben wollen. Die notwendige Hilfe bei der Pflege oder Tagesstrukturierung sowie Hilfen in der Alltagsbewältigung wählen die WG-BewohnerInnen individuell über entsprechende Anbieter.

Die individuelle Gruppenkonzeption entsteht mit den WohnungsbewerberInnen.

Alltagsbewältigung

Das selbständige Wohnen ist für unsere BewohnerInnen mit Handicap eine große Herausforderung. Die AuftagsgeberInnengemeinschaft sucht einen gemeinsamen Dienstleister, der die BewohnerInnen im Alltag begleitet.

Die AuftragsgeberInnengemeinschaft wird dabei von der Genossenschaft unterstützt.

Die Kosten für die notwendigen Hilfen bei der Bewältigung des Alltags werden auf Antrag im Rahmen der jeweiligen persönlichen Bedarfsanalyse und mit Kostenübernahme der zuständigen Kostenträger wie z.B. Eingliederungshilfe, Pflegekassen, etc. abgerechnet

Bundesteilhabegesetz

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet Bund, Länder und Kommunen Strukturen für eine gleichberechtigte Teilhabe für Menden mit Handicap zu schaffen. Unser Projekt steht im Sinne dieses Gesetzes, das auch in Reutlingen einer dringenden Umsetzung bedarf.